BRIDAL ACADEMY

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Brautstyling, Friseur, Beauty, Getting Ready, Brautbegleitung, Stylingdienstleistungen, Workshops und weitere Leistungen

Bridal Academy GbR

Helena Cipior & Xenia Kaiser

Königstr. 4
58300 Wetter

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Bridal Academy GbR, Helena Cipior & Xenia Kaiser, Königstr. 4, 58300 Wetter (nachfolgend „Bridal Academy GbR“) und ihren Kundinnen und Kunden.

Sie gelten insbesondere für Brautstyling und Probestyling, Make-up und Hairstyling, Shooting- und Eventstyling, Gästestyling, Getting Ready, Brautbegleitung und Touch-ups, Friseurleistungen, Kosmetik- und Beautybehandlungen, Wellnessbehandlungen sowie Workshops, Kurse und Schulungen.

Individuelle Vereinbarungen, die ausdrücklich mit der Kundin oder dem Kunden getroffen wurden, haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Terminvereinbarung und Vertragsschluss

Terminvereinbarungen können persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, über WhatsApp oder über ein von der Bridal Academy eingesetztes Online-Buchungssystem erfolgen.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Termin bzw. eine Buchung von der Bridal Academy bestätigt wurde. Für Brautstylings kann zusätzlich eine gesonderte Brautstyling-Vereinbarung abgeschlossen werden. Diese ergänzt die vorliegenden AGB.

Die Kundin bzw. der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung alle für die Durchführung der gewünschten Leistung relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen.

Brautstyling

§ 3 Reservierung und Anzahlung

Für die verbindliche Reservierung eines Hochzeitstermins ist eine Anzahlung in Höhe von 100 EUR erforderlich. Die Anzahlung ist per Überweisung auf das von der Bridal Academy GbR angegebene Konto zu leisten.

Der Hochzeitstermin wird entsprechend der individuellen Buchungsbestätigung bzw. Brautstyling-Vereinbarung verbindlich reserviert. Die geleistete Anzahlung wird auf den vereinbarten Gesamtpreis angerechnet.

§ 4 Probestyling

Wurde ein Brautstyling inklusive Probetermin vereinbart, dient das Probestyling insbesondere dazu, den gewünschten Brautlook gemeinsam festzulegen und Make-up sowie Hairstyling auf die Kundin abzustimmen.

Bekannte Allergien, Unverträglichkeiten, Hauterkrankungen oder sonstige für das Styling relevante Umstände sind vor Beginn mitzuteilen. Die beim Probetermin bereits erbrachte Leistung ist unabhängig von einer späteren Stornierung zu vergüten.

§ 5 Stornierung nach dem Probestyling

Nach Durchführung des Probestylings hat die Kundin drei Kalendertage Zeit, das weitere Brautstyling zu stornieren. Erfolgt die Stornierung innerhalb dieser Frist, werden für das noch nicht durchgeführte Brautstyling keine weiteren Stornierungskosten erhoben.

Die Kosten für das bereits durchgeführte Probestyling bleiben hiervon unberührt und werden nicht zurückerstattet. Ab dem 4. Kalendertag nach dem Probestyling gelten die nachfolgenden Stornierungsbedingungen.

§ 6 Stornierung eines Brautstylings

Da Hochzeitstermine - insbesondere während der Hochzeitssaison - langfristig reserviert und kurzfristig häufig nicht anderweitig vergeben werden können, gelten bei einer Stornierung durch die Kundin folgende Stornopauschalen:

• ab 6 Monate vor dem vereinbarten Hochzeitstermin: 50 EUR
• ab 3 Monate vor dem vereinbarten Hochzeitstermin: 95 EUR
• ab 4 Wochen vor dem vereinbarten Hochzeitstermin: 200 EUR

• ab 2 Wochen vor dem vereinbarten Hochzeitstermin: 290 EUR

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei der Bridal Academy. Die entsprechende Stornopauschale wird mit Zugang der Stornierung fällig. Bereits erbrachte Leistungen, insbesondere ein bereits durchgeführtes Probestyling, sind unabhängig hiervon zu vergüten und werden nicht erstattet.

Der Kundin bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist. Der Bridal Academy bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 7 Zusätzliche Hochzeitsleistungen

Die Stornierungsregelungen für das Brautstyling gelten entsprechend für verbindlich gebuchte zusätzliche Hochzeitsleistungen, soweit hierfür keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Hierzu können insbesondere Gästestyling, zusätzliche Make-up- oder Hairstyling-Leistungen, Getting Ready, Brautbegleitung, Touch-up-Service und sonstige ausdrücklich für den Hochzeitstag reservierte Leistungen gehören.

§ 8 Änderung oder Verschiebung des Hochzeitstermins

Eine Änderung oder Verschiebung des Hochzeitstermins ist der Bridal Academy so früh wie möglich mitzuteilen. Die Bridal Academy prüft, ob der neue gewünschte Termin verfügbar ist.

Ein Anspruch auf die Verfügbarkeit des neuen Termins oder auf eine Umbuchung besteht nicht. Ist der neue Termin verfügbar und wird eine Umbuchung vereinbart, können bereits geleistete Zahlungen nach individueller Vereinbarung angerechnet werden. Ist die Durchführung am neuen Termin nicht möglich, gelten die vereinbarten Stornierungsbedingungen.

§ 9 Verspätungen am Hochzeitstag

Die Kundin ist dafür verantwortlich, zum vereinbarten Zeitpunkt für das Styling bereit zu sein. Verspätungen der Kundin oder anderer zu stylender Personen können dazu führen, dass der Leistungsumfang reduziert werden muss, sofern andernfalls der vereinbarte Zeitplan nicht eingehalten werden kann.

Eine hierdurch erforderliche Reduzierung der Leistung führt nicht automatisch zu einer Reduzierung des vereinbarten Honorars.

Friseur & Beauty

§ 10 Terminabsagen

Vereinbarte Friseur-, Beauty-, Kosmetik- und Wellness-Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

Bei einer Absage innerhalb von weniger als 24 Stunden vor dem Termin kann eine Ausfallpauschale von 20 EUR berechnet werden.

Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Kann der frei gewordene Termin anderweitig vergeben werden und entsteht der Bridal Academy dadurch kein entsprechender Ausfallschaden, wird dies bei der Berechnung berücksichtigt.

§ 11 Nichterscheinen und Verspätungen

Erscheint eine Kundin bzw. ein Kunde ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Termin, kann die vereinbarte Vergütung für den ausgefallenen Termin verlangt werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Ersparte Aufwendungen sowie eine mögliche anderweitige Vergabe des Termins werden angerechnet.

Bei Verspätung kann sich die Behandlungs- bzw. Leistungszeit entsprechend verkürzen, wenn nachfolgende Termine oder organisatorische Gründe eine Verlängerung nicht zulassen. Bei erheblicher Verspätung kann die Bridal Academy die Durchführung ablehnen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung innerhalb der verbleibenden Zeit nicht mehr möglich ist.

Buchungs- und Leistungsbedingungen für Stylingdienstleistungen

§ 12 Grundlagen der Stylingbuchung

Diese besonderen Bedingungen gelten insbesondere für Make-up, Hairstyling, Shootingstyling, Eventstyling und Brautstyling. Maßgeblich für die Preisberechnung sind die gebuchte Leistung, der vereinbarte Leistungsumfang sowie die tatsächlichen Anforderungen an das Styling.

§ 13 Shootingstyling

Die Preise für Shootingstyling gelten für Stylingdienstleistungen im Rahmen von Foto- und Videoproduktionen, bei denen das Styling auf die vereinbarte Produktion und deren zeitlichen sowie technischen Anforderungen abgestimmt wird.

Ein Shootingstyling ist nicht automatisch auf die besonderen Anforderungen eines Brautstylings, insbesondere eine besonders lange Haltbarkeit, wechselnde Wetterbedingungen, Wind, Feuchtigkeit, intensive Bewegung oder einen mehrstündigen Veranstaltungsablauf, ausgelegt.

§ 14 Besondere Anforderungen beim Brautstyling

Ein Brautstyling wird speziell auf die Anforderungen des Hochzeitstages abgestimmt. Hierzu können insbesondere eine erhöhte Haltbarkeit, eine auf den Tagesablauf abgestimmte Produktauswahl, eine besonders sorgfältige Vorbereitung und Ausarbeitung von Haut und Haar sowie besondere Anforderungen durch Wetter, Location oder Veranstaltungsdauer gehören.

Für Brautstylings gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten bzw. mitgeteilten Preise für Brautdienstleistungen.

§ 15 Änderung des Leistungsumfangs

Ändert die Kundin nach der Buchung den gewünschten Leistungsumfang oder ergeben sich zusätzliche Anforderungen, kann sich der Preis entsprechend der zusätzlich vereinbarten Leistung ändern. Dies gilt insbesondere, wenn anstelle eines ursprünglich gebuchten Shooting- oder Eventstylings ein Styling mit den Anforderungen eines Brautstylings gewünscht wird.

Soweit möglich, informiert die Bridal Academy die Kundin vor Ausführung der zusätzlichen oder geänderten Leistung über den hierdurch entstehenden Mehrpreis.

§ 16 Änderungen am Tag des Termins

Werden erst am Tag des Termins zusätzliche Leistungen oder besondere Anforderungen gewünscht, beispielsweise eine wesentlich höhere Haltbarkeit, eine aufwendigere Frisur oder eine Anpassung an besondere Wetter-, Wind- oder Veranstaltungsbedingungen, wird vor deren Ausführung abgestimmt, ob und zu welchem Mehrpreis diese Leistungen erbracht werden können.

Die Bridal Academy ist nicht verpflichtet, einen gegenüber der ursprünglichen Buchung wesentlich erweiterten Leistungsumfang zum ursprünglich vereinbarten Preis zu erbringen.

§ 17 Angaben bei der Buchung

Die Kundin verpflichtet sich, die für die Durchführung des Stylings wesentlichen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen. Hierzu gehören insbesondere Art der gewünschten Leistung, Veranstaltungsart sowie besondere Anforderungen, soweit diese für den Umfang der Stylingdienstleistung relevant sind.

Ändern sich diese Angaben nach der Buchung, soll die Bridal Academy möglichst frühzeitig darüber informiert werden.

§ 18 Preise und Zusatzleistungen bei Stylings

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Zusätzliche oder nachträglich vereinbarte Leistungen werden zusätzlich berechnet. Vor Ausführung kostenpflichtiger Zusatzleistungen wird der hierfür anfallende Preis oder die Grundlage seiner Berechnung mit der Kundin abgestimmt.

Fahrtkosten, besonders frühe Einsatzzeiten, zusätzliche Stylingpersonen, Haarteile, Extensions, Accessoires oder sonstige Zusatzleistungen können gesondert berechnet werden, sofern dies vorab vereinbart wurde.

§ 19 Mitwirkung der Kundin beim Styling

Die Kundin informiert die Bridal Academy vor Beginn des Stylings über bekannte Unverträglichkeiten oder sonstige Umstände, die für die Verwendung bestimmter Kosmetik-, Haut- oder Haarprodukte relevant sein können. Besondere Anforderungen an Frisur und Make-up sollen möglichst frühzeitig mitgeteilt werden.

Zahlung, Gesundheit & Haftung

§ 20 Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung nach Erbringung der jeweiligen Leistung fällig.

Bei Brautstylings gelten die in der individuellen Buchungsbestätigung bzw. Brautstyling-Vereinbarung festgelegten Zahlungsbedingungen. Zusätzliche, von der Kundin gewünschte und tatsächlich erbrachte Leistungen können zusätzlich berechnet werden.

§ 21 Allergien, Unverträglichkeiten und gesundheitliche Besonderheiten

Die Bridal Academy verwendet professionelle Produkte und achtet auf eine fachgerechte Anwendung. Trotz sorgfältiger Produktauswahl können individuelle allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Bekannte Allergien, Unverträglichkeiten, Hautreaktionen oder sonstige relevante gesundheitliche Besonderheiten sind vor Beginn der Behandlung bzw. des Stylings mitzuteilen. Besitzt die Kundin aufgrund bekannter Unverträglichkeiten eigene, speziell auf sie abgestimmte Produkte, kann nach vorheriger Absprache geprüft werden, ob diese verwendet werden können.

§ 22 Mitwirkungspflichten

Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für eine sichere und fachgerechte Durchführung der gebuchten Leistung erforderlich sind.

Bei Haarfarben und chemischen Behandlungen sind insbesondere vorherige Färbungen, Blondierungen, Henna-Anwendungen oder sonstige chemische Behandlungen mitzuteilen, soweit diese bekannt sind.

§ 23 Reklamationen und Mängel

Sollte die Kundin bzw. der Kunde mit dem Ergebnis einer Leistung nicht zufrieden sein oder einen erkennbaren Mangel feststellen, bitten wir darum, dies möglichst unmittelbar nach der Behandlung bzw. dem Styling mitzuteilen. Dadurch erhält die Bridal Academy die Möglichkeit, das Ergebnis zu überprüfen und - soweit möglich und berechtigt - unmittelbar nachzubessern.

Mängel, die erst später erkennbar werden, sind innerhalb einer angemessenen Frist nach ihrer Feststellung mitzuteilen. Die gesetzlichen Rechte bei berechtigten Mängeln bleiben unberührt.

§ 24 Ausfall der Stylistin / nicht zu vertretende Umstände

Sollte eine vereinbarte Leistung aufgrund von Krankheit, Unfall oder eines anderen von der Bridal Academy nicht zu vertretenden Umstands nicht erbracht werden können, wird die Kundin so früh wie möglich informiert.

Insbesondere bei Brautstylings wird sich die Bridal Academy nach besten Kräften darum bemühen, eine fachlich geeignete Ersatzstylistin zu vermitteln oder eine andere zumutbare Lösung zu finden. Eine Garantie, dass eine Ersatzstylistin verfügbar ist, kann nicht übernommen werden.

Kann die vereinbarte Leistung endgültig nicht erbracht werden, werden Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den nachfolgenden Haftungsregelungen.

§ 25 Haftung

Die Bridal Academy haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Bridal Academy oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet die Bridal Academy unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Bridal Academy im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; die Haftung ist hierbei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

§ 26 Persönliche Gegenstände

Für mitgebrachte persönliche Gegenstände, Kleidung, Schmuck, Accessoires, Brautkleider, Schleier oder sonstige Wertgegenstände übernimmt die Bridal Academy keine Verwahrungspflicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für Schäden oder Verluste gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen und diese AGB.

Weitere Leistungen & Schlussbestimmungen

§ 27 Workshops, Kurse und Schulungen

Für Workshops, Kurse, Masterclasses oder individuelle Schulungen können ergänzende Teilnahme-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen vereinbart werden. Soweit für eine Veranstaltung gesonderte Bedingungen angegeben werden, gelten diese ergänzend zu den vorliegenden AGB.

§ 28 Gutscheine

Von der Bridal Academy ausgestellte Gutscheine können für die jeweils vereinbarten bzw. angebotenen Leistungen eingelöst werden. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, soweit auf dem Gutschein oder bei dessen Erwerb keine rechtlich zulässige abweichende Regelung getroffen wurde.

Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes erfolgt grundsätzlich nicht, soweit kein gesetzlicher Anspruch hierauf besteht.

§ 29 Online-Buchungen und Widerrufsrecht

Bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder über ein Online-Buchungssystem geschlossen werden, können Verbraucherinnen und Verbrauchern gesetzliche Widerrufsrechte zustehen. Ob ein Widerrufsrecht besteht oder eine gesetzliche Ausnahme greift, richtet sich nach der konkret gebuchten Leistung und den gesetzlichen Vorschriften. Soweit erforderlich, erfolgt eine gesonderte Widerrufsbelehrung im Buchungsprozess.

§ 30 Änderungen der AGB

Für einen Vertrag gelten grundsätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in derjenigen Fassung, die bei Abschluss des jeweiligen Vertrags wirksam einbezogen wurde. Eine spätere Änderung dieser AGB ändert bereits geschlossene Verträge nicht einseitig, soweit dies nicht ausdrücklich und wirksam zwischen den Parteien vereinbart wurde.

§ 31 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten hinsichtlich des Gerichtsstands die gesetzlichen Bestimmungen. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz der Bridal Academy.

§ 32 Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen mit der Kundin bzw. dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.